Cash-and-carry-Großhandel
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Cash-and-carry-Großhandel
['kæʃənd 'kærɪ-,
englisch »bar zahlen und abholen«],
CC-Großhandel, Betriebsform des Großhandels, gekennzeichnet durch
Selbstbedienung unter weitgehendem
Verzicht auf Bedienungspersonal (
Verkauf direkt aus dem Abhollager) bei entsprechend niedrigen Preisen. Angeboten wird ein breites
Sortiment (v. a. Nahrungs- und
Genussmittel,
Non-Food-Artikel) für Betriebe des Einzelhandels, des Handwerks, der
Gastronomie u. a. gewerblicher Großverbraucher. Die Kunden können nur mit Einkaufsberechtigungsausweisen und gegen Barzahlung einkaufen.
Strukturwandel im Einzelhandel und wettbewerbsrechtliche Probleme führten in den letzten Jahren zu einer Reduzierung der CC-Lager und zur
Umwandlung kleinflächiger CC-Märkte in Verbrauchermärkte und Selbstbedienungswarenhäuser.
Universal-Lexikon.
2012.
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